Zurückweisung einer Beschwerde, da der angefochtene Bescheid nicht rechtswirksam zugestellt wurde.
European Case Law Identifier: ECLI:AT:BFG:2023:RV.7103372.2022
Beachte:
Revision (Amtsrevision) beim VwGH anhängig zur Zahl Ra 2023/13/0019. Mit Erk. v. 5.6.2023 wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben. Fortgesetztes Verfahren mit Erkenntnis zur Zahl RV/7102000/2023 erledigt.
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 97 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |
