Ist eine Erstattung gemäß § 17 GrEStG möglich, wenn die in einem Grundstücksschenkungsvertrag vereinbarte auflösende Bedingung eintritt?
Rechtssatz
Wenn die in einem Grundstücksschenkungsvertrag vereinbarte auflösende Bedingung eintritt und der Schenkungsvertrag dadurch aufgelöst wird, kann die Grunderwerbsteuer nicht gemäß § 17 GrEStG, sondern nach § 5 Abs. 2 BewG – unter der Voraussetzung der rechtzeitigen Antragstellung - erstattet werden.
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 17 GrEStG 1987, Grunderwerbsteuergesetz 1987, BGBl. Nr. 309/1987 |
Verweise: | VwGH 28.09.2016, Ro 2016/16/0015 |
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