Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung (Wertermittlungsverfahren, Grundwertanteil, Kapitalisierungszinssatz)
Rechtssatz
Die fiktiven Anschaffungskosten entsprechen in aller Regel dem Marktwert. Der Marktpreis von Mietobjekten orientiert sich am Ertragswert. Der Ertrag ist das Kennzeichen der wirtschaftlichen Nutzung eines Grundstückes. Wertbestimmend ist primär die Überlegung, welchen Ertrag das Grundstück jedem Marktteilnehmer erbringen würde. Auch in der Fachliteratur für Immobilienbewertung wird für bebaute Liegenschaften, bei denen aus Vermietung und Verpachtung Erträge erzielt werden bzw. erzielt werden könnten, der Markt- bzw. der Verkehrswert in erster Linie nach dem Ertragswertverfahren ermittelt (vgl. Ross-Brachmann, Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken und des Wertes von baulichen Anlagen, 29. Auflage, Theodor Oppermann Verlag, Seite 64 f, 413 f; Kranewitter, Liegenschaftsbewertung7 (2017), Seite 19). Daher sind auch die im Ertragssteuerrecht normierten fiktiven Anschaffungskosten in erster Linie vom Ertragswert abzuleiten (vgl. Doralt et al. EStG13, § 6 Tz 109; Jakom/Lenneis EStG 2018, § 16 Rz 38 f; VwGH 23.05.2007, 2004/13/0091 und die dort angeführte Vorjudikatur).
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Verweise: |
Dokumentnummer
Keine Dokumentnummer vorhanden