BFG RV/3100688/2014 (1)

BFGRV/3100688/201421.12.2023

Haftung für unzulässige Entlastung von der Abzugsteuer - nachträgliche Bestätigung der Ansässigkeit mittels Formular ZS-QU2

Rechtssatz

Wird das Formular ZS-QU2 erst Jahre nach der Zahlung der Honorare an das ausländische Beratungsunternehmen von der ausländischen Steuerverwaltung bestätigt, sind die Dokumentationsanforderungen der DBA-Entlastungsverordnung nicht erfüllt und das auszahlende inländische Unternehmen haftet gem. § 100 Abs. 2 EStG für die nicht abgeführte Steuer.

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Verweise:

VwGH 24.06.2009, 2009/15/0090

Dokumentnummer

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