Haftung für unzulässige Entlastung von der Abzugsteuer - nachträgliche Bestätigung der Ansässigkeit mittels Formular ZS-QU2
Rechtssatz
Wird das Formular ZS-QU2 erst Jahre nach der Zahlung der Honorare an das ausländische Beratungsunternehmen von der ausländischen Steuerverwaltung bestätigt, sind die Dokumentationsanforderungen der DBA-Entlastungsverordnung nicht erfüllt und das auszahlende inländische Unternehmen haftet gem. § 100 Abs. 2 EStG für die nicht abgeführte Steuer.
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Verweise: | |
Dokumentnummer
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