Selbständige Prostituierte - Zurechnung der Prostitutionserlöse an den Bordellinhaber
Rechtssatz
Für die Zurechnung von in einem Bordell erbrachten Prostitutionsumsätzen aus umsatzsteuerlicher Sicht gelten die allgemeinen Grundsätze, nach denen zu beurteilen ist, ob eine Leistung dem Bordellinhaber oder den selbständigen Prostituierten zuzurechnen ist. Entscheidend ist, ob der Unternehmer nach den nach außen erkennbaren Gesamtumständen aufgrund von Organisationsleistungen selbst derjenige ist, der das Bordell betreibt und die Ausübung der Prostitution ermöglicht.
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 4 Abs. 1 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994 |
Verweise: | UFS 18.01.2010, RV/0459-G/09 |
Dokumentnummer
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