Rekurs: Unrechtmäßige Bewilligung der Konteneinschau mangels Berechtigung der Abgabenbehörde, im Ermittlungsverfahren über Tatsachen der Geschäftsverbindung vom Kreditinstitut Auskunft zu verlangen
Rechtssatz
Eine Unterdeckung der Lebenshaltungskosten ist von der Abgabenbehörde anhand konkreter Zahlen zu darzustellen (hier: die Abgabenbehörde hat in der Begründung des Auskunftsverlangens nicht einmal behauptet, dass diese Kosten ungedeckt bzw. nicht finanzierbar wären, sondern hat lediglich ganz allgemein "Zweifel im Zusammenhang mit der Finanzierung des Lebensunterhaltes" behauptet).
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 8 Abs. 1 KontRegG, Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, BGBl. I Nr. 116/2015 |
Verweise: | VwGH 16.09.1986, 86/14/0020 |
Dokumentnummer
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