Rechtssatz
Ein Angeklagter, der die Verfahrenssprache nicht versteht, hat das Recht auf schriftliche Übersetzung des noch nicht rechtskräftigen Urteils und Zustellung derselben gemeinsam mit dem Urteil.
| 14 Os 50/19p | OGH | 25.06.2019 |
Beisatz: Die Zustellung der (in deutscher Sprache abgefassten) Urteilsausfertigung löst die Frist zur Ausführung der Rechtsmittel aus. Ein Verstoß gegen § 56 Abs 1 und 3 StPO führt nicht zur Wirkungslosigkeit dieser Verfahrenshandlung, kann aber Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sein. Überdies kann der Oberste Gerichtshof aufgrund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes die Wirkungslosigkeit der Urteilszustellung anordnen. (T1) |
| 15 Os 84/25d | OGH | 10.09.2025 |
vgl; Beisatz: Das gilt auch für die Anklageschrift und deren Zustellung gemeinsam mit einer schriftlichen Übersetzung an den der Verfahrenssprache nicht mächtigen Angeklagten. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20190625_OGH0002_0140OS00050_19P0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)