| 17 Os 4/16s | OGH | 06.06.2016 |
An einer kassatorischen Entscheidung in Stattgebung einer zum Nachteil des Angeklagten ergriffenen Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld beteiligte Richter sind daher in einem weiteren Berufungsverfahren ausgeschlossen. (T1) | ||
| 14 Os 135/25x | OGH | 13.01.2026 |
vgl; Beisatz: hier: Keine Ausgeschlossenheit nach § 43 Abs 1 Z 3 StPO nach einer - im Beschwerdeweg beseitigten - Beschlussfassung nach § 450 StPO, bei der der Richter rechtliche Überlegungen zu einer Verdachtslage anstellte und sich alleine dadurch in der Schuldfrage nicht festlegte. (T1) | ||
Dokumentnummer
JJR_20160606_OGH0002_0170OS00004_16S0000_001
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