Normen
ABGB §932 III
ABGB §934
KO §6
KO §102
IO §6
IO §110 Abs1
IO §102
IO §14 Abs1
| 4 Ob 88/03z | OGH | 20.05.2003 |
| 17 Ob 7/26t | OGH | 06.07.2026 |
vgl; Beisatz: In begründeten Einzelfällen, in denen dem (reinen) Rechtsgestaltungsanspruch eine weitergehende, also über den jedenfalls insolvenzverfangenen, zwischen den Vertragsparteien durch die Vertragsaufhebung entstehenden Rückabwicklungsanspruch hinausgehende Bedeutung zukommt (und die gesonderte Erhebung eines Rechtsgestaltungsbegehrens damit notwendig erscheint), schlägt die im Hinblick auf den insolvenzverfangenen Rückabwicklungsanspruch bestehende Rechtswegsperre nicht auf das reine Rechtsgestaltungsbegehren durch. (T1)<br/>Anm: Siehe auch 9 Ob 99/25m | ||
Dokumentnummer
JJR_20030520_OGH0002_0040OB00088_03Z0000_001
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