OGH 2Ob536/87; 8Ob1504/96; 2Ob50/26f (RS0006759)

OGH2Ob536/87; 8Ob1504/96; 2Ob50/26f28.4.2026

Rechtssatz

Eine vom Rekursgericht zu berücksichtigende Beschwer ist durch die Bestellung eines Saumsalkurators trotz dessen inzwischen erfolgter Enthebung gegeben, weil die Säumigen die Ersatzpflicht hinsichtlich der bereits aufgelaufenen Kosten trifft.

Normen

AußStrG §9 A2b
AußStrG §19

2 Ob 536/87OGH28.04.1987
8 Ob 1504/96OGH25.01.1996

Auch: Beisatz: Hier: Verlassenschaftskruator. (T1)

2 Ob 50/26fOGH28.04.2026

gegenteilig; Beisatz: Einem mit vorläufiger Verbindlichkeit bestellten Kurator steht – vergleichbar einem einstweiligen Erwachsenenvertreter – mit wirksamer Bestellung ein Anspruch auf Entschädigung für seine Tätigkeit unabhängig davon zu, ob der Bestellungsbeschluss letztlich bestätigt oder abgeändert wird. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19870428_OGH0002_0020OB00536_8700000_001

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