OGH 1Ob573/85; 6Ob99/11v; 6Ob23/13w; 6Ob111/24b; 6Ob112/25a (RS0060018)

OGH1Ob573/85; 6Ob99/11v; 6Ob23/13w; 6Ob111/24b; 6Ob112/25a30.6.2026

Rechtssatz

Generalversammlungsbeschlüsse sind auch ohne Eintragung in das Protokollbuch gültig.

Normen

GmbHG §40 Abs1

1 Ob 573/85OGH22.05.1985

Veröff: SZ 58/88 = WBl 1987,69

6 Ob 99/11vOGH16.06.2011

Vgl auch; Beisatz: Bei der GmbH ist eine ausdrückliche Beschlussfeststellung nicht erforderlich. (T1); Veröff: SZ 2011/73

6 Ob 23/13wOGH20.03.2013

Vgl auch; Beisatz: Wurde das Beschlussergebnis gerade nicht vom Vorsitzenden festgestellt, kommt dem Beschluss der Generalversammlung schon aus diesem Grund keine vorläufige Verbindlichkeit zu. (T2)

6 Ob 111/24bOGH04.06.2025

Beisatz: Die Anfertigung einer Niederschrift nach § 40 Abs 1 GmbHG ist kein Wirksamkeiterfordernis eines Gesellschafterbeschlusses. Dies gilt auch bei Beschlussfassung durch Entschließung des alleinigen Gesellschafters. (T3)

6 Ob 112/25aOGH30.06.2026

vgl

Dokumentnummer

JJR_19850522_OGH0002_0010OB00573_8500000_004

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