OGH 2Ob128/74 (RS0041781)

OGH2Ob128/7419.5.2026

Rechtssatz

Das Berufungsgericht muß sich, wenn es das Klagebegehren aus anderen Gründen als das Erstgericht abweisen will, mit der in der Berufungsmitteilung enthaltenen Beweisrüge und Mängelrüge befassen und darf das Ersturteil nicht schon deshalb aufheben und die Sache an das Erstgericht zurückverweisen, weil ihm die Beweiswürdigung des Erstgerichtes zweifelhaft erscheint.

Normen

ZPO §468
ZPO §488
ZPO §496

2 Ob 128/74OGH12.09.1974
10 ObS 36/26fOGH19.05.2026

vgl

Dokumentnummer

JJR_19740912_OGH0002_0020OB00128_7400000_001

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