OGH 4Ob189/24h (RS0135290)

OGH4Ob189/24h21.1.2025

Rechtssatz

Ob und ab welchem Zeitpunkt die Umstände am Reiseort ein Rücktrittsrecht der Reisenden nach § 10 Abs 2 PRG rechtfertigen, ist eine klassische Einzelfallbeurteilung. Sie hängt insbesondere auch stark davon ab, welche unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich zu beeinträchtigen drohen. Je längerfristig mit Folgen der besonderen Ereignisse offenkundig zu rechnen ist, desto früher ist auch ein Rücktritt möglich.

Normen

PRG §10 Abs2

4 Ob 189/24hOGH21.01.2025

hier Behauptung des Reiseveranstalters untersagt, dass ein Rücktritt wegen der COVID-19-Pandemie erst 7 Tage vor dem geplanten Reiseantritt möglich sei. (T1)<br/>vgl RS0111962 zur Rechtslage vor dem PRG. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20250121_OGH0002_0040OB00189_24H0000_001

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