Normen
| 1 Ob 195/03p | OGH | 14.10.2003 |
Veröff: SZ 2003/119 | ||
| 6 Ob 304/05g | OGH | 26.01.2006 |
Beisatz: Bei Verletzung eines vertraglichen Belastungsverbotes kann der Beseitigungsanspruch im Vertrag über die Einräumung des Belastungs- und Veräußerungsverbots, nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere aufgrund des Vertragszwecks, seine rechtliche Grundlage haben. Entscheidend ist die Rechtslage, die mit dem Verbot gesichert werden soll. (T1); Veröff: SZ 2006/10 | ||
| 6 Ob 176/24m | OGH | 16.10.2025 |
Beisatz: Auch wenn das Verbot den Erhalt der Liegenschaft im Familienbesitz bezweckt, begründet die verbotswidrige Veräußerung für sich alleine keine Schadenersatzansprüche des Verbotsberechtigten wegen eines unterbleibenden künftigen Erwerbs der Liegenschaft oder deren Werts als gesetzlicher Erbe des Liegenschaftseigentümers oder einer Minderung des künftigen Pflichtteilsanspruchs. (T2) | ||
Dokumentnummer
JJR_20031014_OGH0002_0010OB00195_03P0000_001
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