Normen
| 2 Ob 356/74 | OGH | 03.07.1975 |
Veröff: SZ 48/79 = EvBl 1976/66 S 129 = GesRZ 1976,26; hiezu Kastner GesRZ 1975,106 | ||
| 8 ObA 44/01f | OGH | 29.03.2001 |
Ähnlich; Beisatz: Zuständigkeit eines verbliebenen oder neu bestellten Geschäftsführers für die Auflösung des Anstellungsverhältnisses eines von der Generalversammlung abberufenen Geschäftsführers. (T1) Beisatz: Hier: GmbH. (T2); Veröff: SZ 74/59 | ||
| 1 Ob 191/02y | OGH | 25.10.2002 |
Beisatz: Beim freien Dienstvertrag wird der Mangel der Ermächtigung zur Abgabe einer dienstrechtlichen Erklärung durch die nachträgliche Genehmigung des Handelns ohne Vertretungsmacht seitens des Vertretenen rückwirkend saniert. Bei einer Kündigung muss die Genehmigung jedoch noch vor dem Kündigungstermin erfolgt sein. (T3) | ||
| 6 Ob 124/25s | OGH | 16.10.2025 |
vgl; Beisatz: Nur: Die Beendigung des Anstellungsverhältnisses (Vorstandsvertrags) erfolgt durch die Gesellschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat, wenn beide Beendigungserklärungen (Abberufung als Vorstand und fristlose Auflösung des Vorstands-Anstellungsvertrags) gleichzeitig abgegeben werden. (T4)<br/>Beisatz: Die Rechtsansicht, dass es für die Frage der Kenntnis des Auflösungsgrundes auf den Wissensstand des Aufsichtsrates ankomme, bedarf daher keiner Korrektur. (T5) | ||
Dokumentnummer
JJR_19750703_OGH0002_0020OB00356_7400000_015
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