1 Ob 200/23b | OGH | 08.04.2024 |
Freilich setzt ein Anspruch den Nachweis voraus, dass die Verbandsgeldbuße mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht verhängt worden wäre, weil die Klägerin bei richtiger (vollständiger) Beratung durch die Beklagte die Möglichkeit einer tätigen Reue oder des § 209a StPO ergriffen und auch die Voraussetzungen dafür erfüllt hätte. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20240408_OGH0002_0010OB00200_23B0000_000
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)