OGH 3Ob229/23g (RS0134675)

OGH3Ob229/23g31.1.2024

Rechtssatz

Voraussetzung für das Vorliegen einer Abgabestelle ist, dass sich der Empfänger dort auch tatsächlich regelmäßig aufhält.

Abgabestelle — Zustelladresse — Abwesenheit — Nachsendeauftrag

 

Normen

ZustG §2 Z4

3 Ob 229/23gOGH31.01.2024

Dies gilt auch bei Zustellvorgängen an Nachsendeadressen. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20240131_OGH0002_0030OB00229_23G0000_000

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Stichworte