Rechtssatz
Die kenntnisabhängige Frist in § 1487a ABGB ist mit derjenigen in § 1489 ABGB völlig gleich gelagert. Es ist somit kein Grund ersichtlich, warum die Rechtsprechung zu § 1489 ABGB nicht auch im Anwendungsbereich des § 1487a ABGB gelten sollte. Die allfällige Rechtsunkenntnis des Klägers könnte somit den Beginn des Laufs der kenntnisabhängigen Frist des § 1487a ABGB nicht hinausschieben.
Verjährung; Pflichtteilsergänzungsanspruch; ErbRÄG 2015; dreijährige Frist; Verjährungsfrist; dreißigjährige Frist
2 Ob 169/21y | OGH | 21.10.2021 |
Beisatz: Hier: Pflichtteilsergänzungsanspruch. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20211021_OGH0002_0020OB00169_21Y0000_001
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