Rechtssatz
Wird eine Urkunde (hier: Plan) als integrierender Bestandteil eines Urteils aufgenommen, so ist in dem Urteil alles festgestellt, was sich aus dem Plan ergibt und Gegenstand des Verfahrens war.
8 Ob 59/17k | OGH | 29.06.2017 |
Vgl auch; Beisatz: Die Beschreibung von Wegerechten durch Bezugnahme auf einen Lage oder Vermessungsplan oder auf eine Skizze, die zum Gegenstand des Urteilsspruchs gemacht werden, ist zulässig. (T1) |
1 Ob 45/20d | OGH | 26.03.2020 |
Vgl; nur Beis wie T1; Beisatz: Hier: Einräumung eines Notwegs; Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20050216_OGH0002_0070OB00239_04D0000_001
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