Normen
6 Ob 316/02t | OGH | 23.01.2003 |
9 ObA 120/09a | OGH | 28.07.2010 |
Auch; nur: Die sachliche Unzuständigkeit wegen Vorliegens der Handelsgerichtsbarkeit für einen oder mehrere der Beklagten steht der gemeinschaftlichen Einklagung nicht im Weg; umgekehrt können Nichtkaufleute mit Kaufleuten vor dem Kausalgericht geklagt werden. (T1) |
1 Ob 105/13t | OGH | 21.11.2013 |
Vgl |
5 Ob 170/21t | OGH | 04.11.2021 |
nur: Eine der Voraussetzungen für den Gerichtsstand der Streitgenossenschaft ist, dass das angerufene Gericht für einen oder alle übrigen Beklagten auch durch Vereinbarung zuständig gemacht werden könnte (§ 93 Abs1 letzter Halbsatz JN). (T2) |
4 Ob 155/23g | OGH | 20.02.2024 |
vgl |
Dokumentnummer
JJR_20030123_OGH0002_0060OB00316_02T0000_001
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