Normen
4 Ob 511/88 | OGH | 12.04.1988 |
9 Ob 109/06d | OGH | 18.10.2006 |
Beisatz: Liegen die Umstände, die zu Mehraufwendungen führen, tatsächlich in der Sphäre des Bestellers, dann ist selbst bei einem „garantierten" Kostenvorschlag die unverzügliche Rüge einer unvermeidlichen beträchtlichen Überschreitung zur Wahrung des Anspruches des Werkunternehmers auf die Mehrkosten entbehrlich. (T1) |
4 Ob 128/14y | OGH | 17.09.2014 |
Auch |
4 Ob 1/24m | OGH | 04.04.2024 |
Beisatz: Die Anzeigepflicht entfällt gänzlich, es kommt nicht nur zu einer Verlängerung der Frist (von "unverzüglich" auf "in angemessener Frist"). (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19880412_OGH0002_0040OB00511_8800000_001
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