3 Ob 546/84 | OGH | 10.10.1984 |
7 Ob 118/02g | OGH | 26.06.2002 |
Vgl auch; Beisatz: Wurde in ein von einem Rechtsanwalt verfasstes Testament der "übliche Stehsatz" aufgenommen, dass die Erblasserin mit diesem Testament alle ihre allfälligen früheren letztwilligen Anordnungen widerrufe, steht aber dennoch fest, dass nach dem Willen der Erblasserin eine frühere (handschriftlich verfasste, jedoch nicht unterfertigte) letztwillige Verfügung weiterhin gültig sein solle, so ist der Testierwille für die frühere Verfügung bei der Erblasserin zu unterstellen. Es mangelt jedoch an den Formerfordernissen des § 578 ABGB, weshalb die genannte Verfügung als Rechtstitel für letztwillige Zuwendungen ausscheidet. (T1) |
6 Ob 10/14k | OGH | 26.06.2014 |
Auch |
2 Ob 134/17w | OGH | 28.09.2017 |
Vgl |
2 Ob 35/20s | OGH | 07.04.2020 |
Vgl; Beisatz: Hier: Handschriftlich ergänzte Fotokopie eines eigenhändigen Testaments. (T2) |
2 Ob 111/24y | OGH | 25.07.2024 |
vgl; Beisatz: Auslegung eines testamentarisch vorgesehenen "Vorauslegats" des lebenslänglichen und entgeltlichen Rechts, den Wohnungsinhalt einer Mietwohnung zu benützen, im Sinne eines vermachten Eigentums am Wohnungsinhalt. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19841010_OGH0002_0030OB00546_8400000_001
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