8 Ob 81/80 | OGH | 18.09.1980 |
8 Ob 257/81 | OGH | 15.04.1982 |
nur: Ein selbständiger Gleiskörper ist zwar als Teil der Straße, nicht aber als Teil der Fahrbahn anzusehen. Dadurch, daß er vom Bereich einer Kreuzung gemäß § 8 Abs 5 StVO von anderen als Schienenfahrzeugen überquert werden darf, verliert er seine Eigenschaft als selbständiger Gleiskörper nicht. (T1) Veröff: ZVR 1983/208 S 265 |
2 Ob 5/24k | OGH | 28.05.2024 |
vgl; nur: Ein selbständiger Gleiskörper ist als Teil der Straße anzusehen. (T2)<br/>Beisatz: Parallel geführte Straßenbahnschienen und Fahrstreifen sind Teil derselben Straße. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19800918_OGH0002_0080OB00081_8000000_001
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