OGH 9Os180/66; 13Os34/23h (RS0099927)

OGH9Os180/66; 13Os34/23h24.1.2024

Rechtssatz

Hat die Staatsanwaltschaft die Nichtigkeitsbeschwerde ausdrücklich nur "hinsichtlich aller Freisprüche", sohin nur zum Nachteile des Angeklagten, angemeldet, dann ist die Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde in Ansehung des Schuldspruches zu Gunsten des Angeklagten unzulässig, weil verspätet.

Normen

StPO §282 Aa
StPO §284 B
StPO §285

9 Os 180/66OGH10.10.1967
13 Os 34/23hOGH24.01.2024

vgl; Beisatz: Wenngleich aus der Erklärung der Staatsanwaltschaft, Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch des Angeklagten zu erheben, ein schlüssiger Verzicht auf die Anfechtung des unter einem ergangenen Schuldspruchs nicht abzuleiten ist (vgl RIS-Justiz RS0115811 [T1]), bedarf es zur Wahrung der Rechtzeitigkeit einer gegen den Schuldspruch gerichteten Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft einer entsprechenden Erklärung innerhalb der Frist des § 284 Abs 1 StPO. Erfolgt eine solche nicht, erwächst der Schuldspruch (auch) gegenüber der Staatsanwaltschaft in Teilrechtskraft. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19671010_OGH0002_0090OS00180_6600000_002