OGH 1Ob139/55; 6Ob85/65; 3Ob138/79; 5Ob767/80; 6Ob592/85; 3Ob106/85 (RS0049217)

OGH1Ob139/55; 6Ob85/65; 3Ob138/79; 5Ob767/80; 6Ob592/85; 3Ob106/8519.2.2024

Rechtssatz

Postfehlbericht reicht zur Glaubhaftmachung der Voraussetzungen für die Bestellung eines Abwesenheitskurators nicht aus.

Normen

ABGB §276 Ib
ZPO §115
ZPO §116
ZPO §116 II

1 Ob 139/55OGH13.04.1955

Veröff: EvBl 1955/277 S 454 = JBl 1955,477

6 Ob 85/65OGH24.03.1965

Veröff: SZ 38/45 = JBl 1966,90 = MietSlg 17758

3 Ob 138/79OGH12.12.1979
5 Ob 767/80OGH16.12.1980

Vgl; Beisatz: Zu verlangen sind für den Antragsteller zumutbare, wenn auch nicht sehr umfangreiche Erhebungen über den derzeitigen Wohnort des Gegners. Ein unbekannter Aufenthalt ist dann gegeben, wenn nicht nur der Antragsteller keine Kenntnis vom derzeitigen Aufenthaltsort seines Gegners hat, sondern wenn er auch im Personenkreis unbekannt ist, der üblicherweise davon Kenntnis hat, wie etwa Verwandte, Verschwägerte und dergleichen Erhebungen bei den dem Antragsteller bekannten Eltern der Lebensgefährtin des Abwesenden sind zumutbar. (T1)

6 Ob 592/85OGH20.06.1985

Beis wie T1

3 Ob 106/85OGH18.12.1985

Vgl; Beis wie T1

6 Ob 610/91OGH24.10.1991
8 ObA 132/98iOGH08.06.1998

Beis wie T1

1 Ob 301/04bOGH19.04.2005

Vgl; Beis wie T1; Veröff: SZ 2005/56

7 Ob 142/05sOGH11.07.2005

Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Sind aber auf Grund der Sachlage Nachforschungen bzw Erhebungen von vornherein wenig aussichtsreich bzw nicht erfolgversprechend, ist eine Kuratorenbestellung auch ohne diese möglich. (T2)

1 Ob 244/05xOGH31.01.2006

Auch; Beisatz: Eine höchstgerichtliche Rechtsprechung, vor Bestellung eines Zustellkurators sei in jedem Fall - nach Vorliegen einer ergebnislosen Meldeauskunft und gescheiterten sonstigen Ermittlungen - eine Anfrage an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger und je nach deren Ergebnis eine weitere Anfrage - etwa bei der pensionsauszahlenden Stelle - nötig, existiert nicht. (T3)<br/>Beisatz: Hier: Im konkreten Fall wurde die Unterlassung auch nur des Versuchs jeglicher weiterer Nachforschungen, insbesonders einer - auf der Hand liegenden und zweckmäßigen - Anfrage an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger nach einem etwaigen Dienstgeber als rechtswidrig und schuldhaft beurteilt. (T4)

6 Ob 16/14tOGH13.03.2014

Vgl; Beis wie T1

1 Ob 109/17mOGH12.07.2017

Auch; Beis wie T1; Beis wie T2; Beisatz: Hier: prozessualer Zustellkurator nach § 5 Abs 2 Z 1 lit b AußStrG 2005. (T5)

5 Ob 181/19gOGH18.12.2019

Vgl; Beis wie T1

5 Ob 203/19tOGH30.04.2020

Vgl; Beis wie T1; Beis wie T2

10 Ob 32/21kOGH22.02.2022

Beis wie T1

5 Ob 231/23sOGH19.02.2024

Beisatz wie T1

Dokumentnummer

JJR_19550413_OGH0002_0010OB00139_5500000_001

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