OGH 10ObS60/23f (RS0134614)

OGH10ObS60/23f19.12.2023

Rechtssatz

§ 4 Abs 4 ASVG ordnet die umfassende Gleichstellung freier Dienstnehmer auch im Leistungsrecht an.

freier Dienstvertrag — freier Dienstnehmer — Rehabilitationsgeld — Berufsunfähigkeit — Berufsschutz

 

Normen

ASVG §273
ASVG §4
ASVG §14

10 ObS 60/23fOGH19.12.2023

Hier: Rehabilitationsgeld wegen Berufsunfähigkeit. (T1)<br/>Für die Beurteilung des Berufsschutzes kommt es auf die vertragliche Grundlage von Tätigkeiten, die die Pflichtversicherung nach dem ASVG begründen, nicht an. Maßgeblich ist nur, ob die jeweilige Tätigkeit (inhaltlich) eine qualifizierte Tätigkeit iSd § 273 Abs 1 oder § 255 Abs 1 ASVG ist. Es wirkt sich daher auf den Berufsschutz nicht aus, dass dieselbe Angestelltentätigkeit teilweise im Rahmen eines Dienstverhältnisses und teilweise als freie Dienstnehmerin ausgeübt wurde. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20231219_OGH0002_010OBS00060_23F0000_000

Stichworte