OGH 1Ob241/22f (RS0134290)

OGH1Ob241/22f27.1.2023

Rechtssatz

Ein zugunsten eines Dritten auf einer im Miteigentum der Gatten stehenden Liegenschaft eingetragenes Veräußerungsverbot hindert im Aufteilungsverfahren nicht eine – allenfalls auch mit geringfügigen Anteilsverschiebungen verbundene – Realteilung durch Begründung von Wohnungseigentum.

Normen

ABGB §364c B2
ABGB §364c C2
EheG §81

1 Ob 241/22fOGH27.01.2023

Eine über eine solche Realteilung hinausgehende Verschiebung von Anteilen (etwa durch Zuweisung eines Wohnungseigentumsobjekts an einen der Gatten) bedarf aber der Zustimmung des Verbotsberechtigten. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20230127_OGH0002_0010OB00241_22F0000_000