OGH 3Ob142/10v; 7Ob105/11h; 7Ob41/23i (RS0126250)

OGH3Ob142/10v; 7Ob105/11h; 7Ob41/23i22.3.2023

Rechtssatz

Dem Patienten (dem Patientenanwalt) fehlt nach Beendigung des Unterbringungsverfahrens das Rechtsschutzinteresse an der Klärung der Frage, ob eine zu einem früheren Zeitpunkt geplante und vom Erstgericht genehmigte, tatsächlich aber nicht durchgeführte besondere Heilbehandlung seinerzeit zu genehmigen gewesen wäre.

Normen

UbG §36

3 Ob 142/10vOGH01.09.2010
7 Ob 105/11hOGH29.06.2011

Auch

7 Ob 41/23iOGH22.03.2023

Beisatz: Hier: keine Rechtsmittellegitimation des Vereins in Ansehnung einer besonderen Heilbehandlung, deren Genehmigung in einem Unterbringungsverfahren beantragt wurde, das vor Erhebung des Revisionsrekurses beendet worden ist und die besondere Heilbehandlung nicht durchgeführt wurde. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20100901_OGH0002_0030OB00142_10V0000_001

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