10 ObS 156/06y | OGH | 19.12.2006 |
10 ObS 90/08w | OGH | 11.08.2009 |
Beisatz: Unter dem Begriff „Einkommen" im Sinn des § 264 Abs 5 ASVG sind die aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit erzielten „Einkünfte" im Sinn des Einkommensteuerrechts (ohne Einbeziehung der vorgeschriebenen und bezahlten Sozialversicherungsbeiträge) zu verstehen. (T1) |
10 ObS 81/09y | OGH | 21.07.2009 |
Auch; Beisatz: Bei der Abfertigung handelt es sich um eine sozialversicherungsbeitragsfreie Leistung, die nicht als Entgelt aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit im Sinne der §§ 49, 91 ASVG und damit auch nicht als Einkommen im Sinne des § 264 Abs 5 ASVG anzusehen ist. (T2) |
10 ObS 57/10w | OGH | 04.05.2010 |
Auch; Bem: Verfahrensfortsetzung zu 10 ObS 81/09y. (T3); Beis wie T2 |
10 ObS 20/17i | OGH | 25.04.2017 |
Vgl auch; Beis ähnlich wie T1; Beisatz: Nach § 60 Abs 1 Z 2 GSVG ist für die Bemessung des Ausmaßes der Witwenpension nicht das Nettoeinkommen nach Abzug der Einkommensteuer heranzuziehen. Maßgeblich sind vielmehr jene Einkünfte, die aus selbständiger Arbeit erzielt und die der Berechnung der Einkommensteuer zugrunde gelegt wurden. (T4) |
10 ObS 92/20g | OGH | 01.09.2020 |
Beisatz: Hier: Berücksichtigung des aus unselbständiger Tätigkeit erzielten Erwerbseinkommens zusätzlich zur Alterspension der Witwe. (T5) |
10 Obs 124/22s | OGH | 25.04.2023 |
vgl; Beisatz wie T1 |
Dokumentnummer
JJR_20061219_OGH0002_010OBS00156_06Y0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)