OGH 6Ob183/01g; 6Ob121/05w; 6Ob53/23x (RS0115560)

OGH6Ob183/01g; 6Ob121/05w; 6Ob53/23x28.6.2023

Rechtssatz

Die Gesellschafter einer GmbH haben im Aufforderungsverfahren zur Löschung der vermögenslosen Gesellschaft nach § 40 FBG kein Recht auf Verständigung gemäß § 18 FBG von der beabsichtigten Löschung und kein Recht auf Zustellung der Löschungsverfügung.

Normen

FBG §18
FBG §39
FBG §40
FBG §41

6 Ob 183/01gOGH13.09.2001
6 Ob 121/05wOGH25.08.2005

Vgl auch; Beisatz: Hier: Mit der amtswegigen Löschung eines Gesellschafters (und Geschäftsführers) und der amtswegigen Wiederherstellung des Firmenbuchstands mit den ursprünglichen Gesellschaftern wird im Ergebnis ein Gesellschafterwechsel herbeigeführt, wodurch in die Rechte der Gesellschafter unmittelbar eingegriffen wird. (T1)

6 Ob 53/23xOGH28.06.2023

Dokumentnummer

JJR_20010913_OGH0002_0060OB00183_01G0000_001

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