Normen
ABGB §662
WEG 1975 §2 Abs2 Z1
5 Ob 425/97d | OGH | 11.11.1997 |
6 Ob 244/99x | OGH | 25.11.1999 |
Vgl; Beisatz: Der Anspruch auf Schaffung von Wohnraum kann als Verschaffungsvermächtnis im Sinne des § 662 ABGB qualifiziert werden, soweit es um die Mitwirkung des Dritten zur Erwirkung der Flächenwidmung geht. Für den Anspruch auf Errichtung eines Wohnhauses steht nur die sinngemäße Anwendung der Regeln über das Verschaffungsvermächtnis oder der Auflage zur Verfügung. (T1); Veröff: SZ 72/197 |
2 Ob 225/23m | OGH | 14.12.2023 |
vgl; Beisatz: Hier: Erforderlichkeit der freiwilligen Mitwirkung des Mehrheitseigentümers einer Liegenschaft zur Abschreibung einzelner Bestandteile eines Grundbuchskörpers. Vorliegen einer Verschaffungspflicht vom Berufungsgericht verneint. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19971111_OGH0002_0050OB00425_97D0000_002
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