10 ObS 9/97i | OGH | 28.01.1997 |
10 ObS 102/98t | OGH | 23.06.1998 |
Vgl auch; nur: Aus der (demonstrativen) Aufzählung des Leistungskataloges in § 1 EinstV (speziell in Abs 2) ergibt sich, daß hiemit grundsätzlich nur körperlich/physische, eine Verwahrlosungsgefahr mit sich bringende Verrichtungen erfaßt werden sollten. (T1) |
10 ObS 107/23t | OGH | 21.11.2023 |
vgl; nur T1<br/>Beisatz: Bei der Beobachtung und Protokollierung von epileptischen Anfällen handelt es sich nicht um eine Betreuungsverrichtung, weil das bloße Beobachten und Protokollieren keine körperlich/physische Verrichtung ist, ohne die das pflegebedürftige Kind der Verwahrlosung ausgesetzt wäre. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19970128_OGH0002_010OBS00009_97I0000_001
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