OGH 1Ob513/93; 2Ob144/02v; 2Ob188/11b; 8Ob73/23b (RS0010903)

OGH1Ob513/93; 2Ob144/02v; 2Ob188/11b; 8Ob73/23b29.8.2023

Rechtssatz

Die Redlichkeit des Erwerbers muss nicht nur bei Abschluss des Titelgeschäfts vorhanden sein, sondern bis zur Übergabe fortdauern.

Normen

ABGB §367 E

1 Ob 513/93OGH22.03.1993

Veröff: SZ 66/38 = NZ 1994,15

2 Ob 144/02vOGH08.08.2002

Vgl auch; Beisatz: Ein bei Übergabe Gutgläubiger wird auch dann Eigentümer, wenn das Entgelt nur teilweise oder noch gar nicht gezahlt wurde. (T1); Veröff: SZ 2002/101

2 Ob 188/11bOGH11.10.2012

Auch

8 Ob 73/23bOGH29.08.2023

vgl; Beisatz: Der gute Glaube muss im Fall des aufschiebend bedingten Eigentums (Eigentumsvorbehalt) lediglich bis zum Besitzerwerb vorhanden sein. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19930322_OGH0002_0010OB00513_9300000_002

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)