10 ObS 309/88 | OGH | 22.11.1988 |
Veröff: SSV-NF 2/129 |
10 ObS 231/88 | OGH | 06.12.1988 |
nur: Der Gesetzgeber geht davon aus, daß dem Eigentümer eines landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betriebes zugemutet werden könne, seinen Betrieb so zu verwerten, daß er einen Teil seines Lebensunterhaltes auch nach Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit selbst bestreiten kann. (T1) |
10 ObS 46/03t | OGH | 27.05.2003 |
Beisatz: Die Möglichkeit, ein Ausgedinge oder eine ihm entsprechende Gegenleistung zu vereinbaren, hat der Eigentümer des Betriebes jedes Mal, wenn ein Vorgang im Sinne der angeführten Bestimmung stattfindet, und zwar unabhängig davon, ob schon früher einmal ein gleichartiger Vorgang stattgefunden hat. (T2) |
10 ObS 9/23f | OGH | 28.09.2023 |
nur T1<br/>Beisatz: Hier: gerichtlicher Aufteilungsvergleich iSd §§ 81 ff EheG. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19881122_OGH0002_010OBS00309_8800000_002
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