OGH 10ObS309/88; 10ObS231/88; 10ObS46/03t; 10ObS9/23f (RS0085977)

OGH10ObS309/88; 10ObS231/88; 10ObS46/03t; 10ObS9/23f28.9.2023

Rechtssatz

Der Gesetzgeber geht davon aus, daß dem Eigentümer eines landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betriebes zugemutet werden könne, seinen Betrieb so zu verwerten, daß er einen Teil seines Lebensunterhaltes auch nach Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit selbst bestreiten kann, und daß aus der Übergabe, Verpachtung, Aufgabe etc eines landwirtschaftlichen Betriebes ein Einkommen erzielbar ist, das dem im § 140 Abs 7 BSVG festgesetzten Pauschalbetrag entspricht.

Normen

ASVG §292 Abs8
BSVG §140 Abs7

10 ObS 309/88OGH22.11.1988

Veröff: SSV-NF 2/129

10 ObS 231/88OGH06.12.1988

nur: Der Gesetzgeber geht davon aus, daß dem Eigentümer eines landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betriebes zugemutet werden könne, seinen Betrieb so zu verwerten, daß er einen Teil seines Lebensunterhaltes auch nach Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit selbst bestreiten kann. (T1)

10 ObS 46/03tOGH27.05.2003

Beisatz: Die Möglichkeit, ein Ausgedinge oder eine ihm entsprechende Gegenleistung zu vereinbaren, hat der Eigentümer des Betriebes jedes Mal, wenn ein Vorgang im Sinne der angeführten Bestimmung stattfindet, und zwar unabhängig davon, ob schon früher einmal ein gleichartiger Vorgang stattgefunden hat. (T2)

10 ObS 9/23fOGH28.09.2023

nur T1<br/>Beisatz: Hier: gerichtlicher Aufteilungsvergleich iSd §§ 81 ff EheG. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19881122_OGH0002_010OBS00309_8800000_002

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