OGH 5Ob526/79; 2Ob91/23f (RS0019377)

OGH5Ob526/79; 2Ob91/23f16.5.2023

Rechtssatz

Die Geschäftsbesorgung besteht im Rahmen eines Auftrags in der Vornahme von Rechtsgeschäften oder anderen Rechtshandlungen, wobei rein tatsächliche Handlungen im allgemeinen nicht unter den Begriff des Auftrags fallen. Sind sie jedoch mit rechtsgeschäftlicher Tätigkeit verbunden, so sind die Vorschriften über den Bevollmächtigungsvertrag bzw Auftrag für ihre rechtliche Beurteilung heranzuziehen.

Normen

ABGB §1002
ABGB §1004
ABGB §1020
ABGB §1167
ABGB §1170

5 Ob 526/79OGH27.03.1979

Veröff: GesRZ 1980,94

2 Ob 91/23fOGH16.05.2023

vgl

Dokumentnummer

JJR_19790327_OGH0002_0050OB00526_7900000_001

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