OGH 8Ob226/62; 7Ob540/94; 4Ob217/21x (RS0019193)

OGH8Ob226/62; 7Ob540/94; 4Ob217/21x28.3.2023

Rechtssatz

Die Verdoppelung des ortsüblichen Preises in drei Jahren zwischen dem Zeitpunkt der Einräumung des Optionsrechtes und der Ausübung der Option durch den Berechtigten ist eine wesentliche, auch bei der derzeitigen Entwicklung des Lohngefüges und Preisgefüges besonders aus dem Rahmen dieser Entwicklung fallende Wertsteigerung. Sie rechtfertigt, weil sie von keinem der Vertragsteile vorgesehen werden konnte, die Weigerung des Gegenkontrahenten, den Vertrag zuzuhalten.

Normen

ABGB §936 III

8 Ob 226/62OGH10.07.1962
7 Ob 540/94OGH29.06.1994

Vgl

4 Ob 217/21xOGH28.03.2023

vgl

Dokumentnummer

JJR_19620710_OGH0002_0080OB00226_6200000_001

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