Normen
8 Nc 40/21f | OGH | 03.08.2021 |
Beisatz: Hier: Eine andere Abhilfe als die Anrufung des übergeordneten Gerichts sieht das Gesetz nicht vor. Schon zur Vermeidung unnötiger Verzögerungen ist ein wiederholtes Insistieren auf der Rechtshilfe gegenüber dem ersuchten Gericht, nachdem dieses bereits ausdrücklich die Rechtshilfe verweigert hat, im Gesetz nicht festgelegt. (T1) |
3 Ob 118/22g | OGH | 29.09.2022 |
Vgl; Beis wie T1 |
Dokumentnummer
JJR_20210803_OGH0002_0080NC00040_21F0000_001
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