OGH 9ObA107/15y (RS0130640)

OGH9ObA107/15y20.10.2022

Rechtssatz

Der Schutz vor Diskriminierungen greift auch dann ein, wenn der Dienstgeber hinsichtlich des Vorliegens eines geschützten Merkmals einer Fehleinschätzung unterliegt. Irrtümer können Verletzungen des Gleichbehandlungsgebots nicht rechtfertigen. Der Schutz vor Diskriminierungen gilt vielmehr unabhängig davon, ob das Merkmal, aufgrund dessen die Diskrimierung erfolgt, tatsächlich vorliegt oder bloß vermutet wird.

Normen

BEinstG §7b

9 ObA 107/15yOGH26.11.2015

Veröff: SZ 2015/134

9 ObA 59/22zOGH20.10.2022

Vgl; nur: Der Schutz vor Diskriminierungen gilt vielmehr unabhängig davon, ob das Merkmal, aufgrund dessen die Diskriminierung erfolgt, tatsächlich vorliegt oder bloß vermutet wird. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20151126_OGH0002_009OBA00107_15Y0000_001

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