OGH 4Ob14/08z (RS0123235)

OGH4Ob14/08z26.1.2022

Rechtssatz

Eine im Auftrag des Vorkaufsberechtigten zu Gunsten des aus dem Vorkaufsrecht Verpflichteten erstellte Bankgarantie über jenen Betrag, den der Drittkäufer Letzterem als Verkäufer vertragsgemäß insgesamt zu entrichten hat, und die ohne eine vorangehende Prüfung des Rechtsgrunds und unter Verzicht auf jedwede Einrede abrufbar ist, bildet ein reales Zahlungsanbot als Voraussetzung einer wirklichen Einlösung iSd § 1075 ABGB.

Normen

ABGB §1075

4 Ob 14/08zOGH11.03.2008
7 Ob 187/21gOGH26.01.2022

Dokumentnummer

JJR_20080311_OGH0002_0040OB00014_08Z0000_001