OGH 12Os47/85 (RS0092634)

OGH12Os47/8528.9.2022

Rechtssatz

Versuchte Bestimmung zu dem nach § 87 Abs 2 erster Qualifikationsfall StGB qualifizierten Verbrechen ist (zwar grundsätzlich, aber nur dann) denkbar, wenn nicht nur die schwere Körperverletzung absichtlich, sondern auch die schweren Dauerfolgen vorsätzlich herbeigeführt werden sollten.

Normen

StGB §87 Abs2

12 Os 47/85OGH20.06.1985
13 Os 79/22zOGH28.09.2022

Gegenteilig; Beisatz: Der Versuch (§ 15 StGB) einer im Sinn des § 87 Abs 2 erster Fall StGB qualifizierten Tat ist rechtlich nicht denkbar. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19850620_OGH0002_0120OS00047_8500000_001