OGH 3Ob9/08g; 6Ob18/10f; 5Ob217/20b (RS0123441)

OGH3Ob9/08g; 6Ob18/10f; 5Ob217/20b13.4.2021

Rechtssatz

Zur Anfechtung des vom Erblasser zu Lebzeiten geschlossenen Schenkungsvertrags auf den Todesfall nach § 956 zweiter Satz ABGB ist nur seine Verlassenschaft, vertreten durch einen Kurator, allenfalls bei Überlassung der Besorgung und Verwaltung des Nachlasses an die Erben diese, keinesfalls aber einer von mehreren Miterben ohne ausdrückliche Zustimmung aller übrigen legitimiert.

Normen

ABGB §810
ABGB §956
AußStrG 2005 §173

3 Ob 9/08gOGH08.05.2008
6 Ob 18/10fOGH18.02.2010

nur: Zur Anfechtung des vom Erblasser zu Lebzeiten geschlossenen Schenkungsvertrags auf den Todesfall nach § 956 zweiter Satz ABGB ist nur seine Verlassenschaft, vertreten durch einen Kurator legitimiert. (T1)

5 Ob 217/20bOGH13.04.2021

vgl<br/>Anm: Veröff: SZ 2021/38

Dokumentnummer

JJR_20080508_OGH0002_0030OB00009_08G0000_001