OGH 4Ob22/05x (RS0119842)

OGH4Ob22/05x24.11.2021

Rechtssatz

Das Gesetz kennt weder Ausschlussfristen, nach deren Ablauf Kündigungsgründe nicht mehr geltend gemacht werden können, noch den Tatbestand der Verwirkung des Kündigungsrechts infolge bloßer Nichtausübung durch längere Zeit. Das gesetzliche Kündigungsrecht des Vermieters erlischt daher nicht durch bloßen Zeitablauf.

Normen

MRG §30 Abs1 C

4 Ob 22/05xOGH14.03.2005

Veröff: SZ 2005/35

7 Ob 109/21mOGH24.11.2021

Dokumentnummer

JJR_20050314_OGH0002_0040OB00022_05X0000_002