OGH 3Ob141/03m (RS0117944)

OGH3Ob141/03m11.8.2020

Rechtssatz

Bei einem zwischen Unternehmern abgeschlossenen Vertrag kommt eine analoge Anwendung des § 6 Abs 1 Z 8 KSchG auf ein in AGB oder Vertragsformblättern enthaltenes umfassendes (auch rechtlich konnexe Gegenforderungen erfassendes) Aufrechnungsverbot nicht in Betracht, solange der Unternehmer, der diese verwendet, keine marktbeherrschende Sellung einnimmt und der schwächere Vertragsteil unter mehreren möglichen Vertragspartnern wählen kann.

Normen

ABGB §879 Abs1 BIId

3 Ob 141/03mOGH25.06.2003
4 Ob 71/20zOGH11.08.2020

Beisatz: Hier: Kompensationsverbot in einem Mietvertrag zwischen zwei Verbrauchern zulässig. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20030625_OGH0002_0030OB00141_03M0000_001

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