OGH 14Os64/03 (RS0117746)

OGH14Os64/0320.10.2020

Rechtssatz

Keine Bindung an die in der Nichtigkeitsbeschwerde vertretene Rechtsansicht, wenn diese der kassatorischen Entscheidung nicht zugrunde liegt.

Normen

StPO §293 Abs2

14 Os 64/03OGH03.06.2003
13 Os 22/06vOGH05.04.2006

Auch; Beisatz: Bindend ist eine in den Gründen einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zum Ausdruck kommende Rechtsansicht nur insoweit, als sie einem kassatorischen Erkenntnis zugrunde liegt. (T1)

15 Os 67/09fOGH19.08.2009

Auch; Beis wie T1; Beisatz: Das ist hier nicht der Fall, da hier bloß eine, der Kassation nicht zugrunde gelegte, Anleitung für den weiteren Rechtsgang geäußert worden ist. (T2)

11 Os 94/20pOGH20.10.2020

Vgl; Beis wie T1

Dokumentnummer

JJR_20030603_OGH0002_0140OS00064_0300000_004

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