OGH 3Ob570/85 (RS0013131)

OGH3Ob570/8526.5.2020

Rechtssatz

Eine sog Singularklage liegt vor, wenn der eingeantwortete Alleinerbe vom Erblasser abgelegte Einzelrechte durchsetzen möchte ( hier: die Ausfolgung des Betrages der Einlagen von drei angeblich "verbrachten" und realisierten Sparbücher des Erblassers). Voraussetzung einer solchen Klage ist daher unter anderem, dass das Recht dem Erblasser zustand.

Erbschaftsklage

 

Normen

ABGB §823

3 Ob 570/85OGH12.06.1985
7 Ob 586/92OGH03.09.1992
5 Ob 116/12pOGH20.11.2012

Vgl; Beisatz: Hier: Verjährungszeitpunkt der Erbschaftsklage und Heimfall. (T1); Veröff: SZ 2012/122

2 Ob 212/19vOGH26.05.2020

Vgl; Beisatz: Voraussetzung für eine solche Singularklage ist daher, dass der Kläger bereits die Stellung eines eingeantworteten Erben als Universalsukzessor des Erblassers erlangt hat. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19850612_OGH0002_0030OB00570_8500000_002

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