Normen
14 Os 17/19k | OGH | 03.09.2019 |
14 Os 1/21k | OGH | 23.03.2021 |
Vgl; Beisatz: Ebenso wenig erfasst sind bloß manipulative Tätigkeiten im Rahmen der Erfüllung zivilrechtlicher, zwischen dem Unternehmen (auf das sich die Bediensteten‑ oder Beauftragteneigenschaft bezieht) und einem Dritten abgeschlossener Verträge. (T1); Beisatz: Hier: Ausfolgung von sogenannten „Ident.Briefen“ an den nicht legitimierte Empfänger (statt an den Adressaten der Briefe) durch Zusteller der Österreichischen Post AG. (T2) |
14 Os 23/21w | OGH | 29.06.2021 |
Vgl; Beisatz: Die Abgabe gutachterlicher Stellungnahmen (hier: durch einen unternehmensfremden Sachverständigen) auf deren Grundlage Unternehmensentscheidungen getroffen werden, stellt eine rein faktische Handlung dar. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_20190903_OGH0002_0140OS00017_19K0000_001
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