Normen
15 Os 126/06b | OGH | 22.01.2007 |
15 Os 29/07i | OGH | 30.05.2007 |
15 Os 101/07b | OGH | 22.11.2007 |
Auch; Beisatz: Ebenso wie eine Rechtsmittelanmeldung kann auch ein Rechtsmittelverzicht außerhalb der Gerichtssitzung, in welcher die Urteilsverkündung stattfand, zu Protokoll erklärt werden, wobei dies gegenüber dem Richter, nicht aber einem nichtrichterlichen Bediensteten zu erfolgen hat. (T1); Beisatz: Es schadet nicht, wenn die Erklärung gegenüber einem geschäftsverteilungsmäßig nicht zuständigen Richter (des zuständigen Gerichts) abgegeben wird. (T2) |
11 Os 27/19m | OGH | 02.04.2019 |
Vgl; Beisatz: Mündliche Rechtsmittelanmeldung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der dreitägigen Frist außerhalb der zum Urteil führenden Gerichtssitzung entfaltet keine Wirkung. (T3)<br/>Beisatz: Die in einem – wenn auch allenfalls vom Verteidiger (mit-)unterfertigten – Kanzleivermerk festgehaltene mündliche Erklärung, Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anzumelden, stellt keine wirksame Rechtsmittelanmeldung iSv § 84 Abs 2 StPO (§ 81 GOG, § 58 Geo) dar. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_20070122_OGH0002_0150OS00126_06B0000_001
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