OGH 6Ob148/03p (RS0117991)

OGH6Ob148/03p23.1.2018

Rechtssatz

Die (unregelmäßige) Dienstbarkeit der Schiabfahrt umfasst nicht das Recht, einen Schischulsammelplatz (mit Umzäunung und Werbetafeln) zu betreiben.

Normen

ABGB §484

6 Ob 148/03pOGH11.09.2003
7 Ob 241/08dOGH29.04.2009

Vgl auch; Beisatz: Hier: Mountainbike-Abfahrtsrennen („downhill-Rennen"). (T1)

10 Ob 74/17fOGH23.01.2018

Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Beurteilung, die auf bestimmte Fortbewegungsmittel und Nutzungszeiten eingeschränkte Freigabe eines Radfahrwegs für die Öffentlichkeit als Teil einer Mountainbike-Route umfasse nicht das Recht auf kommerzielle Nutzung durch Anbieter anderer Fun- oder Trendsportarten, ist vertretbar. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20030911_OGH0002_0060OB00148_03P0000_001