Normen
AngG §20 Abs2 VIII1
8 ObS 291/00b | OGH | 29.03.2001 |
Veröff: SZ 74/60 |
8 ObS 12/08k | OGH | 13.11.2008 |
Vgl aber; Beisatz: Tatsächlich geleistete Beschäftigungszeiten, die auch nicht bei einem früheren Beendigungsanspruch berücksichtigt wurden, sind bei entsprechender vertraglicher Vordienstzeitenanrechnung im Sinn des § 3 Abs 3 2. Satz IESG für die Bemessung der Kündigungsentschädigung auch dann heranzuziehen, wenn es sich um die Anrechnung von „Arbeitervordienstzeiten" auf Angestelltendienstzeiten handelt. (T1); Beisatz: Entsprechende vertragliche Vordienstzeitenanrechnungen beziehen sich im Allgemeinen auch auf die Bemessung der Kündigungsfrist. (T2); Bem: Siehe auch RS124303. (T3) |
9 ObA 78/18p | OGH | 30.10.2018 |
Dokumentnummer
JJR_20010329_OGH0002_008OBS00291_00B0000_002
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