Rechtssatz
§ 9 ABGB enthält in der Sache den Grundsatz "lex posterior derogat legi priori", der positivrechtliche Geltung besitzt.
9 ObA 34/07a | OGH | 07.02.2008 |
Vgl auch; Beisatz: Älteren Spezialvorschriften (hier: §§ 3, 26 Abs 1 VBG) wird durch jüngere generelle Normen im Zweifel nur dann materiell derogiert, wenn sich die Neuregelung als Kodifikation darstellt, die eine vollständige und abschließende Kodifikation eines Rechtsbereichs beabsichtigt. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19951017_OGH0002_0010OB00008_9500000_005